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3 (c) Ministerium für Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen 2004
5 Erstellt von Axel Metzger und Till Jaeger, Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Sof…
9 …, in veränderter oder unveränderter Form zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugängli…
11 …und aller veröffentlichten Fortentwicklungen zu sichern. Wenn Sie das Programm verbreiten oder öff…
13 …ie besonderen Anforderungen des deutschen und europäischen Rechts Rücksicht. Sie ist zweisprachig …
17 Dokumentation: Die Beschreibung des Aufbaus und/oder der Struktur der Programmierung und/oder der F…
19 Lizenz: Die zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen geschlossene Vereinbarung mit dem Inhalt der "Deutsc…
35 Verändern: Jede Erweiterung, Kürzung und Bearbeitung des Programms, insbesondere Weiterentwicklunge…
39 …benutzten Form zusammen mit den zur Übersetzung und Installation erforderlichen Konfigurationsdate…
43 (1) Sie dürfen das Programm in unveränderter Form vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugäng…
45 (2) Sie dürfen das Programm verändern und entsprechend veränderte Versionen vervielfältigen, verbre…
52 1. alle Vermerke im Source Code und/oder Object Code, die auf diese Lizenz hinweisen;
53 2. alle Vermerke im Source Code und/oder Object Code, die über die Urheber des Programms Auskunft g…
54 3. einen für den Empfänger deutlich wahrnehmbaren Hinweis auf diese Lizenz und die Internetadresse …
57 (2) Wenn bei der Installation des Programms und/oder beim Programmstart Lizenz- und/oder Vertragsbe…
59 2. ein Hinweis auf diese Lizenz und
71 …änderte Version des Programms, es sei denn, das andere Programm ist formal und inhaltlich eigenstä…
72 …des anderen Teils enthalten, die über die zur Programmkombination üblichen und erforderlichen Info…
73 …ann sinnvoll nutzbar sein, wenn er nicht mit dem Programm kombiniert wird, und zwar entweder allei…
75 … Sinne der GPL bildet. Dabei sollen die Hinweise auf diese Lizenz entfernt und durch einen Hinweis…
77 …derungen aufnehmen und mit dem Datum der Änderung versehen. Der Hinweis muss erkennen lassen, welc…
81 …nt oder Gebrauchsmuster, lizenzieren Sie dieses Schutzrecht für veränderte und unveränderte Versio…
85 …mm nur im Object Code verbreiten, dann müssen Sie zusätzlich zu den in § 2 und § 3 geregelten Pfli…
86 1. den vollständigen Source Code im Internet öffentlich zugänglich machen und bei der Verbreitung d…
87 …en Source Code auf einem hierfür üblichen Datenträger unter Beachtung der §§ 2 und 3 mitverbreiten.
89 …zusätzlich zu den in § 2 und § 3 geregelten Pflichten den vollständigen Source Code im Internet öf…
91 …tation erhalten haben, muss diese Dokumentation entsprechend der Absätze 1 und 2 mitgeliefert werd…
95 (1) Mit dieser Lizenz wird Ihnen und jeder anderen Person ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages…
97 …nahme dieser Lizenz bedarf. Dieses Recht umfasst in der Europäischen Union und in den meisten ande…
98 …n sowie die Erstellung von hierfür erforderlichen Vervielfältigungen im Haupt- und Arbeitsspeicher;
103 …ese Lizenz als rechtlich verbindlicher Vertrag zwischen den Rechtsinhabern und Ihnen geschlossen, …
105 (4) Sie und jeder andere Lizenznehmer erhalten die Rechte aus dieser Lizenz direkt von den Rechtsin…
113 § 7 Haftung und Gewährleistung
117 …ng für Fehler und sonstige Mängel des Programms richtet sich nach den außerhalb dieser Lizenz getr…
121 …lt nur die Beziehung zwischen Ihnen und den Rechtsinhabern. Sie ist nicht Bestandteil der Verträge…
123 …ießen, sofern Sie dabei Ihren Verpflichtungen aus dieser Lizenz nachkommen und die Rechte der Drit…
129 …und englischer Sprache abgefasst. Beide Fassungen sind gleich verbindlich. Es wird unterstellt, da…
131 …irkung neue Versionen der Lizenz in Kraft setzen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist. Neue …
133 (3) Sie dürfen diese Lizenz in unveränderter Form vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugäng…